Die Ausschreibung
Bewerbungsfrist
Bewerbungen für den Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW 2024 waren bis 30. April 2024 möglich. Es konnten Beiträge eingereicht werden, die im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 30. April 2024 erstmalig erschienen sind.
Kategorien
Der Preis wird in den folgenden Kategorien vergeben:
- Print/Online
- Video (Fernsehen/Mediatheken)
- Audio
- Lokaljournalismus
- Nachwuchspreis für Autor:innen bis 30 Jahre, Volontär:innen oder Studierende, alle Darstellungsformen zugelassen
Beiträge
Autor:innen können maximal zwei Beiträge einreichen und müssen sich pro Beitrag für eine der vier Kategorien "Print/Online", "Video", "Audio" oder "Lokaljournalismus" entscheiden. Einreichungen von Autor:innen bis 30 Jahren, Volontär:innen oder Studierenden starten automatisch zusätzlich in der Kategorie "Nachwuchspreis".
NRW-Bezug
Die eingereichten Beiträge müssen einen NRW-Bezug aufweisen. Konkret heißt das:
In den Kategorien "Print/Online", "Video", "Audio" sowie "Nachwuchspreis" müssen die Beiträge über ein NRW-Medium veröffentlicht worden sein oder NRW sollte als inhaltlicher Fokus klar erkennbar sein.
In der Kategorie "Lokaljournalismus" ist Voraussetzung, dass die Beiträge in einem NRW-Medium oder der NRW-Lokalausgabe eines Mediums veröffentlicht worden sind.
Preisgeld
Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert, gefördert aus Mitteln der Verbraucherschutzstiftung NRW. Die Preisverleihung findet am 24. September 2024 in Düsseldorf statt.